Rechtsprechung
   BGH, 24.09.1984 - 3 StR 384/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,14801
BGH, 24.09.1984 - 3 StR 384/84 (https://dejure.org/1984,14801)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1984 - 3 StR 384/84 (https://dejure.org/1984,14801)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1984 - 3 StR 384/84 (https://dejure.org/1984,14801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,14801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umstände für eine Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 206/84

    Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung bei einer Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 24.09.1984 - 3 StR 384/84
    Als besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB genügen nach heutigem Verständnis Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (Senatsurteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - unter Hinweis auf Mösl NStZ 1983, 493, 495 und Spiegel DAR 1984, 185, 193 m.Nachw.).
  • BGH, 15.12.1983 - 4 StR 702/83

    Aufklärungspflicht des Tatrichters bei Schuldunfähigkeit und verminderter

    Auszug aus BGH, 24.09.1984 - 3 StR 384/84
    Zur Begründung seiner Entscheidung erwägt das Landgericht, die Umstände, die den Fall als minder schwer erscheinen ließen (vgl. hierzu BGH Strafverteidiger 1984, 376), ebenso wie die Feststellungen zur Person des Angeklagten und zur Tat, drückten dem Sachverhalt "noch" nicht den Stempel des Außergewöhnlichen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auf.
  • BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85

    Definition der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB - Anforderungen

    Ihre Ausführungen stehen nicht mehr in Einklang mit der Auslegung, die § 56 Abs. 2 StGB in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefunden hat (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84; Beschlüsse vom 24. September 1984 - 3 StR 384/84 - und vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht